Das Landgericht Essen hat in der Klage gegen Blogsport die Beschwerde von Pro-NRW-Vize Hauer gegen den Kostenteilungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen. Die Sache geht nun zur Entscheidung ans OLG Hamm als Beschwerdegericht.
Das Landgericht Essen hat in der Klage gegen Blogsport die Beschwerde von Pro-NRW-Vize Hauer gegen den Kostenteilungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen. Die Sache geht nun zur Entscheidung ans OLG Hamm als Beschwerdegericht.
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